Bezüge des Vorstands

(Teil des Konzernlageberichts)

In diesem Kapitel erläutern wir die Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands. Darüber hinaus enthält der Vergütungsbericht die individualisierte und nach Bestandteilen aufgegliederte Aufstellung der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie individualisierte Angaben zur Altersversorgung der Mitglieder des Vorstands.

GRUNDSÄTZE DER VORSTANDSVERGÜTUNG

Über das Vergütungssystem und die jeweilige Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG beschließt das Aufsichtsratsplenum auf Vorschlag des Präsidiums.

Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG beschloss Anfang des Jahres 2017, das Vorstandsvergütungssystem mit Wirkung zum 1. Januar 2017 anzupassen. Das Vergütungssystem des Vorstands wurde durch die Hauptversammlung am 10. Mai 2017 mit 80,96 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Durch die Anpassung, bei deren Ausarbeitung der Aufsichtsrat von renommierten, unabhängigen externen Vergütungs- und Rechtsberatern unterstützt wurde, wird eine Ausrichtung auf die Konzernstrategie erreicht. Neben den gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes berücksichtigte der Aufsichtsrat im Rahmen des bestehenden Vergütungssystems die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 7. Februar 2017. Insbesondere ist die Vergütungsstruktur auf eine langfristige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Der Aufsichtsrat hat das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2020 überarbeitet und das weiterentwickelte Vergütungssystem am 14. Dezember 2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beschlossen. Das weiterentwickelte Vergütungssystem setzt die Anforderungen des Aktiengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) um und berücksichtigt die Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 19. Dezember 2019 (in Kraft getreten am 20. März 2020). Der Aufsichtsrat wird das überarbeitete Vergütungssystem gemäß den Vorgaben des Aktiengesetzes in der Fassung des ARUG II der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021 zur Billigung vorlegen. Für bereits bestellte Vorstandsmitglieder gilt das weiterentwickelte Vergütungssystem in wesentlichen Teilen bereits ab dem 1. Januar 2021. Im Übrigen gilt das weiterentwickelte Vergütungssystem ab dem Zeitpunkt einer Wiederbestellung und für neu eintretende Vorstandsmitglieder. Das weiterentwickelte Vergütungssystem implementiert insbesondere Ziele aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Governance (sogenannte ESG-Ziele), führt Malus- und Clawback Regelungen für variable Vergütungsbestandteile ein und weitet den Bemessungszeitraum des Performance-Share-Plans auf vier Jahre aus.

Die Höhe der Vorstandsvergütung soll im nationalen und internationalen Vergleich angemessen und attraktiv sein. Kriterien sind sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten bei Volkswagen gilt. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig Vergütungsvergleiche durchgeführt.

BESTANDTEILE DER VORSTANDSVERGÜTUNG

Im Folgenden geben wir zunächst einen Überblick über das im Berichtsjahr geltende Vergütungssystem des Vorstands und gehen anschließend auf die Bestandteile der Vergütung des Berichtsjahres ein.

Überblick über das Vergütungssystem

Das Vorstandsvergütungssystem setzt sich zusammen aus fixen und variablen Bestandteilen. Die variable Vergütung besteht aus einem Jahresbonus mit einjährigem Bemessungszeitraum sowie einem Long Term Incentive (LTI) in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans mit zukunftsbezogener dreijähriger Laufzeit. Durch die Anknüpfung des Performance-Share-Plans an die Unternehmensentwicklung der kommenden drei Jahre hat dieser eine mehrjährige und zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage, die sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung trägt. Der fixe Bestandteil schafft einen Verhaltensanreiz dahingehend, dass die Vorstandsmitglieder ihre Amtsführung an den wohlverstandenen Interessen des Unternehmens und den Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns ausrichten, ohne dabei in Abhängigkeit von lediglich kurzfristigen Erfolgszielen zu geraten. Die variablen Bestandteile, die unter anderem vom wirtschaftlichen Ergebnis des Unternehmens abhängen, stellen eine langfristige Wirkung der Verhaltensanreize sicher.

Bei einer Zielerreichung von 100 % der jeweils vereinbarten Ziele beträgt die jährliche Zielvergütung für die Mitglieder des Vorstands jeweils insgesamt 4.500.000 €, dies entspricht einer Festvergütung in Höhe von 1.350.000 €, einem Zielbetrag für den Jahresbonus in Höhe von 1.350.000 € und einem Zielbetrag für den Performance-Share-Plan in Höhe von 1.800.000 €. Die jährliche Zielvergütung für den Vorsitzenden des Vorstands beläuft sich insgesamt auf 9.000.000 €: 2.125.000 € Festvergütung, 3.045.000 € Zielbetrag für den Jahresbonus, 3.830.000 € Zielbetrag für den Performance-Share-Plan.

Vorstandsmitglieder, die weitere Organtätigkeiten im Volkswagen Konzern ausüben, erhalten dafür im Regelfall keine separate Vergütung.

Mit Herrn Sommer wurde vertraglich eine jährliche Mindestvergütung in Höhe von 3,5 Mio. € (Summe aus Festvergütung, Jahresbonus, LTI und etwaigen Sonderzahlungen) vereinbart, die für das Jahr 2020 – aufgrund seines Ausscheidens aus dem Vorstand – anteilig anzuwenden war.

Fixe Vergütung

Die fixe/erfolgsunabhängige Vergütung setzt sich aus Festvergütung und Nebenleistungen zusammen. Die Nebenleistungen resultieren aus der Gewährung von Sachbezügen. Dazu gehören insbesondere die Überlassung von Betriebsmitteln, zum Beispiel Dienstwagen, sowie die Übernahme von Versicherungsprämien. Steuern, die auf diese Sachbezüge entfallen, werden im Wesentlichen von der Volkswagen AG getragen.

Die Festvergütung wird turnusmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Herr Duesmann erhielt eine Kompensation von Ansprüchen, die infolge des Arbeitgeberwechsels erloschen, in Höhe von 7,3 Mio. €.

Variable Vergütung

Die variable Vergütung setzt sich zusammen aus einem erfolgsabhängigen Jahresbonus mit einjährigem Bemessungszeitraum sowie einem Long Term Incentive (LTI) in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans mit zukunftsbezogener dreijähriger Laufzeit (Komponente mit langfristiger Anreizwirkung). Die Komponenten der variablen Vergütung tragen sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung.

Jahresbonus

Der Jahresbonus orientiert sich am Ergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres. Er ist dabei jeweils zur Hälfte abhängig vom erreichten Operativen Ergebnis des Volkswagen Konzerns zuzüglich des anteiligen Operativen Ergebnisses der chinesischen Joint Ventures einerseits und von der erreichten operativen Umsatzrendite des Volkswagen Konzerns andererseits. Die beiden Komponenten des Jahresbonus sind jeweils nur bei Überschreiten beziehungsweise Erreichen bestimmter Schwellenwerte zu zahlen.

Die Höhe des rechnerisch ermittelten Auszahlungsbetrags kann vom Aufsichtsrat sodann individuell unter Berücksichtigung des Erreichungsgrads der vom Aufsichtsrat mit jedem Vorstandsmitglied einzeln vereinbarten individuellen Ziele sowie der Erfolge des Gesamtvorstands bei der Transformation der Belegschaft des Volkswagen Konzerns in neue Aufgabenfelder um bis zu 20 % reduziert (Multiplikator 0,8) oder erhöht (Multiplikator 1,2) werden.

Der Auszahlungsbetrag für den Jahresbonus ist auf 180 % des Zielbetrags für den Jahresbonus begrenzt (Cap). Der Cap ergibt sich aus 150 % maximaler finanzieller Zielerreichung und einem Leistungsfaktor von maximal 1,2. Für das Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat für die aktuellen Vorstandsmitglieder den Leistungsfaktor auf 1,2 festgelegt. Maßgeblich war insbesondere das herausragende Pandemiemanagement der Vorstandsmitglieder sowie die Tatsache, dass unter nicht pandemiebedingten Umständen mit einer vollständigen Erfüllung der Transformationsziele zu rechnen gewesen wäre.

Der Jahresbonus ist im Monat nach Billigung des Konzernabschlusses für das jeweilige Geschäftsjahr fällig. Ein Aufschub ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

BERECHNUNG DES AUSZAHLUNGSBETRAGES DES JAHRESBONUS

KOMPONENTE 1: OPERATIVES ERGEBNIS INKLUSIVE CHINESISCHE JOINT VENTURES (ANTEILIG)

Mrd. €

 

2019

 

2020

 

 

 

 

 

Oberer Schwellenwert

 

25,0

 

25,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

17,0

 

17,0

Unterer Schwellenwert

 

9,0

 

9,0

Ist-Wert

 

21,4

 

13,3

Zielerreichung (in %)

 

127

 

53

KOMPONENTE 2: OPERATIVE UMSATZRENDITE

%

 

2019

 

2020

 

 

 

 

 

Oberer Schwellenwert

 

8,0

 

8,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

6,0

 

6,0

Unterer Schwellenwert

 

4,0

 

4,0

Ist-Wert

 

6,7

 

4,3

Zielerreichung (in %)

 

118

 

58

Performance-Share-Plan – Long Term Incentive (LTI)

Der LTI wird dem Vorstand jährlich in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans gewährt. Jede Performance-Periode des Performance-Share-Plans hat eine dreijährige Laufzeit. Zum Zeitpunkt der Gewährung des LTI wird der jährliche Zielbetrag aus dem LTI auf Grundlage des Anfangs-Referenzkurses der Volkswagen Vorzugsaktie in Performance Shares der Volkswagen AG umgerechnet und dem jeweiligen Vorstandsmitglied als reine Rechengröße zugeteilt. Die Umwandlung erfolgt auf Basis des ungewichteten Durchschnitts der Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie an den letzten 30 Handelstagen vor dem 1. Januar eines Geschäftsjahres. Die endgültige Festschreibung der Anzahl der Performance Shares erfolgt jeweils zu einem Drittel am Ende eines jeden Jahres der dreijährigen Performance-Periode entsprechend dem Grad der Zielerreichung für das jährliche Ergebnis je Volkswagen Vorzugsaktie (Earnings per Share/EPS je Vorzugsaktie in €). Voraussetzung dafür ist das Erreichen eines Schwellenwertes.

EPS-ERFOLGSMESSUNG
EPS-Erfolgsmessung (Grafik)

PERFORMANCE-PERIODE 2017 – 2019

 

2017

 

2018

 

2019

 

 

 

 

 

 

 

Oberer Schwellenwert

 

30,0

 

30,0

 

30,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

20,0

 

20,0

 

20,0

Unterer Schwellenwert

 

10,0

 

10,0

 

10,0

Ist-Wert

 

22,69

 

23,63

 

26,66

Zielerreichung (in %)

 

113

 

118

 

133

PERFORMANCE-PERIODE 2018 – 2020

 

2018

 

2019

 

2020

 

 

 

 

 

 

 

Oberer Schwellenwert

 

30,0

 

30,0

 

30,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

20,0

 

20,0

 

20,0

Unterer Schwellenwert

 

10,0

 

10,0

 

10,0

Ist-Wert

 

23,63

 

26,66

 

16,66

Zielerreichung (in %)

 

118

 

133

 

83

PERFORMANCE-PERIODE 2019 – 2021

 

2019

 

2020

 

 

 

 

 

Oberer Schwellenwert

 

30,0

 

30,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

20,0

 

20,0

Unterer Schwellenwert

 

10,0

 

10,0

Ist-Wert

 

26,66

 

16,66

Zielerreichung (in %)

 

133

 

83

PERFORMANCE-PERIODE 2020 – 2022

 

2020

 

 

 

Oberer Schwellenwert

 

30,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

20,0

Unterer Schwellenwert

 

10,0

Ist-Wert

 

16,66

Zielerreichung (in %)

 

83

Nach Ablauf der dreijährigen Laufzeit des Performance-Share-Plans findet ein Barausgleich statt. Der Auszahlungsbetrag entspricht der finalen Anzahl an festgeschriebenen Performance Shares multipliziert mit dem Schluss-Referenzkurs, der sich am Ende des Dreijahreszeitraums zuzüglich eines Dividendenäquivalents für die betreffende Laufzeit ergibt. Der Schluss-Referenzkurs ist der ungewichtete Durchschnitt der Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie an den letzten 30 Handelstagen vor Ablauf der dreijährigen Performance-Periode. Das Dividendenäquivalent entspricht den während der Haltedauer ausgeschütteten Dividenden auf eine echte Volkswagen Vorzugsaktie.

Der Performance-Share-Plan ist ausschließlich auf eine Barauszahlung gerichtet. Aktienoptionen sind kein Bestandteil des Vergütungssystems der Volkswagen AG. Dementsprechend besteht auch keine Verpflichtung, Aktien für die Vorstandsmitglieder zu halten.

 

 

PERFORMANCE-PERIODE

1

Wird am Ende der Performance-Periode ermittelt.

 

 

2017 – 2019

 

2018 – 2020

 

2019 – 2021

 

2020 – 2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anfangs-Referenzkurs

 

127,84

 

169,42

 

147,08

 

177,44

Schluss-Referenzkurs

 

177,44

 

149,14

 

1

 

1

Dividendenäquivalent

 

 

 

 

 

 

 

 

2017

 

2,06

 

 

 

2018

 

3,96

 

3,96

 

 

2019

 

4,86

 

4,86

 

4,86

 

2020

 

 

4,86

 

4,86

 

4,86

Der Auszahlungsbetrag aus dem Performance-Share-Plan ist auf 200 % des Zielbetrags begrenzt. Es erfolgt eine Reduzierung des Auszahlungsbetrags um 20 %, sofern im Konzernbereich Automobile die durchschnittliche Sachinvestitionsquote oder die F&E-Quote der letzten drei Jahre kleiner als 5 % ist. Bei außerordentlichen Entwicklungen kann der Aufsichtsrat eine Begrenzung des LTI vornehmen (Cap).

Endet der Dienstvertrag eines Mitglieds des Vorstands vor Ende der Performance-Periode durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund oder beginnt das Vorstandsmitglied bei einem Konkurrenzunternehmen ein Arbeits- oder Dienstverhältnis (sogenannte „Bad-Leaver-Fälle“), verfallen die nicht erdienten Performance Shares. Für Mitglieder des Vorstands, die zum 31. Dezember 2016 ihr Mandat innehatten, gilt diese Regelung erst von einer Wieder- beziehungsweise Neubestellung an.

Im Rahmen der Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden wurde im Jahr 2018 der Dienstvertrag von Herrn Diess einvernehmlich aufgehoben und ein neuer Dienstvertrag mit ihm abgeschlossen, wobei die soeben beschriebene Verfallsregelung ab der Performance-Periode 2018 bis 2020 gilt. Im Rahmen der Wiederbestellung von Herrn Witter gilt die Verfallsregelung ab der Performance Periode 2020 bis 2022.

In der Einführungsphase des Performance-Share-Plans erhielten die Vorstandsmitglieder, die zum 31. Dezember 2016 Vorstandsmitglieder waren, grundsätzlich Abschlagszahlungen in Höhe von 80 % ihres Zielbetrags für die Performance Perioden 2017 bis 2019 und 2018 bis 2020. Herr Blume erhält entsprechende Abschlagszahlungen für die Performance-Perioden 2018 bis 2020 (anteilig) und 2019 bis 2021. Die beiden Abschlagszahlungen werden nach dem ersten Jahr der jeweiligen Performance-Periode geleistet. Nach Ablauf der jeweils dreijährigen Performance-Periode erfolgt eine Verrechnung auf Basis der tatsächlichen Zielerreichung.

BERECHNUNG DES AUSZAHLUNGSBETRAGES AUS DEM PERFORMANCE-SHARE-PLAN

ANGABEN ZU DEN PERFORMANCE SHARES

 

 

PERFORMANCE-PERIODE 2017 – 2019

 

PERFORMANCE-PERIODE 2018 – 2020

 

PERFORMANCE-PERIODE 2019 – 2021

 

PERFORMANCE-PERIODE 2020 – 2022

 

Anzahl zugeteilte Performance Shares im Gewährungs­zeit­punkt

 

Anzahl zugeteilte Performance Shares im Gewährungs­zeit­punkt

 

Anzahl zugeteilte Performance Shares im Gewährungs­zeit­punkt

 

Fair Value im Gewährungs­zeit­punkt

 

Anzahl zugeteilte Performance Shares im Gewährungs­zeit­punkt

 

Fair Value im Gewährungs­zeit­punkt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herbert Diess

 

14.080

 

19.212

 

26.040

 

3.350.046

 

21.585

 

3.584.837

Oliver Blume

 

 

7.614

 

12.238

 

1.574.419

 

10.144

 

1.684.716

Markus Duesmann (seit 01.04.2020)

 

 

 

 

 

7.608

 

1.088.933

Gunnar Kilian

 

 

7.614

 

12.238

 

1.574.419

 

10.144

 

1.684.716

Andreas Renschler (bis 15.07.2020)

 

14.080

 

10.624

 

12.238

 

1.574.419

 

5.495

 

912.610

Abraham Schot (bis 31.03.2020)

 

 

 

12.238

 

1.574.419

 

2.536

 

421.179

Stefan Sommer (bis 30.06.2020)

 

 

3.541

 

12.238

 

1.574.419

 

 

Hiltrud Dorothea Werner

 

12.907

 

10.624

 

12.238

 

1.574.419

 

10.144

 

1.684.716

Frank Witter

 

14.080

 

10.624

 

12.238

 

1.574.419

 

10.144

 

1.684.716

Summe

 

55.147

 

69.853

 

111.706

 

14.370.977

 

77.800

 

12.746.420

 

Rückstellung zum 31.12.2020

 

Innerer Wert zum 31.12.2020

 

Gesamt­ergebnis 2020 aus Performance Shares

 

Rückstellung zum 31.12.2019

 

Innerer Wert zum 31.12.2019

 

Gesamt­ergebnis 2019 aus Performance Shares

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herbert Diess

 

6.019.320

 

2.060.142

 

4.300.115

 

3.504.374

 

3.687.200

 

3.490.713

Oliver Blume

 

775.860

 

355.226

 

1.231.600

 

984.260

 

 

1.614.937

Markus Duesmann (seit 01.04.2020)

 

321.159

 

 

321.159

 

 

 

Gunnar Kilian

 

3.247.860

 

1.387.226

 

1.231.600

 

2.016.260

 

 

1.614.937

Andreas Renschler (bis 15.07.2020)

 

3.351.992

 

3.351.992

 

−235.112

 

5.572.774

 

3.879.394

 

1.713.961

Abraham Schot (bis 31.03.2020)

 

2.398.671

 

2.398.671

 

110.408

 

3.925.694

 

 

3.925.694

Stefan Sommer (bis 30.06.2020)

 

 

 

−707.720

 

1.415.440

 

 

1.317.674

Hiltrud Dorothea Werner

 

4.025.798

 

1.935.604

 

1.963.018

 

5.019.403

 

2.782.969

 

2.852.956

Frank Witter

 

3.550.948

 

2.501.995

 

−1.644.971

 

6.981.087

 

3.879.394

 

2.054.256

Summe

 

23.691.608

 

13.990.856

 

6.570.097

 

29.419.292

 

14.228.957

 

18.585.127

Die Anzahl der Performance Shares umfasst die im Gewährungszeitpunkt des Performance-Share-Plans zugeteilten vorläufigen Performance Shares. Der Fair Value im Gewährungszeitpunkt wurde mittels eines anerkannten Bewertungsverfahrens ermittelt.

Für die Ermittlung der Verpflichtung wurden die für die Performance-Perioden 2018 bis 2020, 2019 bis 2021 sowie 2020 bis 2022 festgeschriebenen beziehungsweise zugeteilten vorläufigen Performance Shares berücksichtigt. Der innere Wert der Verpflichtung wurde gemäß IFRS 2 ermittelt und entspricht dem Betrag, den die Vorstandsmitglieder erhalten hätten, wenn sie am 31. Dezember 2020 ausgeschieden wären. In seine Ermittlung sind lediglich die am Bilanzstichtag unverfallbar erdienten Performance Shares eingeflossen. Der innere Wert wurde auf Basis des ungewichteten durchschnittlichen Aktienkurses der letzten 30 Handelstage (Xetra-Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie) vor dem 31. Dezember 2020 unter Berücksichtigung der während der Performance-Periode je Vorzugsaktie gezahlten Dividenden ermittelt. Im „Gesamtergebnis 2020 aus Performance Shares“ nach IFRS wird der Saldo aller erfolgswirksamen Beträge für die Performance Shares im Geschäftsjahr 2020 ausgewiesen. Bei unterjährig ausgeschiedenen Mitgliedern erfolgte der Ausweis zeitanteilig.

Virtuelle Vorzugsaktien

Die auf dem Zurückbehalt der Vergütung des Jahres 2015 beruhenden virtuellen Vorzugsaktien waren bis zu ihrer Auszahlung im Jahr 2019 Bestandteil der Vorstandsvergütung. Im Geschäftsjahr 2019 wurde infolge der Fair-Value-Änderung der virtuellen Aktien ein Aufwand in Höhe von 0,1 Mio. € erfasst.

Gesamtvergütungs-Cap

Über die Begrenzung der einzelnen variablen Bestandteile der Vorstandsvergütung hinaus darf der jährliche Zufluss gemäß DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 aus Festvergütung und variablen Vergütungsbestandteilen (Jahresbonus und Performance-Share-Plan) für ein Geschäftsjahr für den Vorsitzenden des Vorstands 10.000.000 € und für das jeweilige Mitglied des Vorstands 5.500.000 € nicht übersteigen. Im Falle eines Überschreitens des Gesamtvergütungs-Caps werden die variablen Bestandteile proportional gekürzt.

Regelmäßige Überprüfung und Anpassung

Die Höhe der Vergütung, des Gesamtvergütungs-Cap sowie der einzelnen Zielsetzungen wird vom Aufsichtsrat regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dazu führt der Aufsichtsrat unter anderem einen vertikalen Vergleich mit den Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer der Gesellschaft und einen horizontalen Vergleich mit den Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen von Vorstandsmitgliedern anderer Unternehmen durch. Zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen zieht der Aufsichtsrat eine geeignete Vergleichsgruppe anderer Unternehmen (Peergroup) heran. Diese Peergroup wird regelmäßig überprüft und angepasst, zuletzt im Februar und Dezember 2020. Die Peergroup besteht derzeit aus folgenden Unternehmen: BMW, Daimler, Ford, General Motors, PSA Groupe, Nissan Motor Corporation, Toyota, BYD, Tesla (ohne Vorstandsvorsitzender), hp, IBM, Uber, SAP, Samsung, General Electric, Siemens, Hitachi und Boeing.

Sonstige Vereinbarungen

Vorstandsmitglieder haben im Krankheitsfall Anspruch auf eine sechsmonatige Fortzahlung der normalen Bezüge. Bei Dienstunfähigkeit besteht Anspruch auf das Ruhegehalt.

Hinterbliebene erhalten 66 ⅔ % Witwenrente beziehungsweise 20 % Waisengeld bezogen auf das Ruhegehalt des ehemaligen Vorstandsmitglieds. Für Verträge mit Mitgliedern des Vorstands, deren erste Amtszeit nach dem 1. April 2015 begonnen hat, besteht – nach den Grundsätzen der auch für die Tarifmitarbeiter der Volkswagen AG geltenden Betriebsvereinbarung – Anspruch auf 60 % Witwenrente beziehungsweise 10 % Waisengeld für eine Halbwaise und 20 % für eine Vollwaise bezogen auf das Ruhegehalt des ehemaligen Vorstandsmitglieds.

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, von Konzerngesellschaften Kredite zu beziehen.

VORSTANDSVERGÜTUNG GEMÄSS HGB

 

 

2020

 

2019

 

Erfolgs­unab­hängige Komponenten

 

Erfolgs­unab­hängige Komponente

 

Komponente mit lang­fristiger Anreiz­wirkung

 

Gesamt­bezüge

 

Gesamt­bezüge

1

Enthält Sonderbonus der Porsche AG in Höhe von 140.000€

2

Enthält Kompensation von Ansprüchen, die infolge des Arbeitgeberwechsels erloschen, in Höhe von 7,3 Mio. €.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herbert Diess

 

2.322.725

 

2.027.285

 

3.584.837

 

7.934.847

 

9.850.742

Oliver Blume

 

1.420.701

 

1.038.7961

 

1.684.716

 

4.144.213

 

4.894.440

Markus Duesmann (seit 01.04.2020)

 

8.475.2362

 

674.097

 

1.088.933

 

10.238.266

 

Gunnar Kilian

 

1.435.899

 

898.796

 

1.684.716

 

4.019.411

 

4.938.205

Andreas Renschler (bis 15.07.2020)

 

802.746

 

466.563

 

912.610

 

2.181.919

 

5.085.259

Abraham Schot (bis 31.03.2020)

 

417.122

 

 

421.179

 

838.301

 

5.285.583

Stefan Sommer (bis 30.06.2020)

 

809.815

 

 

 

809.815

 

5.344.523

Hiltrud Dorothea Werner

 

1.472.776

 

898.796

 

1.684.716

 

4.056.288

 

4.940.663

Frank Witter

 

1.421.549

 

898.796

 

1.684.716

 

4.005.061

 

4.888.285

Im Vorjahr ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands

 

 

 

 

 

166.574

Summe

 

18.578.569

 

6.903.129

 

12.746.420

 

38.228.118

 

45.394.272

VORSTANDSVERGÜTUNG GEMÄSS DCGK

Die in den Tabellen zur Vorstandsvergütung gemäß DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 als „Zufluss“ ausgewiesenen Werte entsprechen grundsätzlich den Auszahlungsbeträgen für das jeweilige Geschäftsjahr.

Für die Performance-Periode 2019 bis 2021 erhielt Herr Blume im Jahr 2020 eine Abschlagszahlung auf den Zielbetrag, die in den Tabellen gemäß DCGK im Jahr 2019 als Zufluss für das Geschäftsjahr ausgewiesen wurde.

Die in den Tabellen zur Vorstandsvergütung gemäß DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 als „Gewährte Zuwendungen“ ausgewiesenen Werte basieren für den Jahresbonus auf dem 100 %-Niveau der Zielwerte und für den Performance-Share-Plan auf dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) im Gewährungszeitpunkt. Für den Performance-Share-Plan gilt vorbehaltlich der bereits beschriebenen Abschlagszahlung, dass die jeweiligen Tranchen den Vorstandsmitgliedern erst nach Ablauf der jeweiligen Performance-Periode zufließen. Erst dann können die Vorstandsmitglieder über die Tranchen verfügen. Sie werden jedoch bereits im Geschäftsjahr ihrer Zuteilung als „gewährte Zuwendungen“ ausgewiesen.

 

 

HERBERT DIESS

 

 

Vorsitzender des Vorstands der Volkswagen AG,
Vorsitzender des Markenvorstands Volkswagen Pkw (bis 30.06.2020),
Markengruppe Volumen,
China

 

 

 

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2020

 

2019

 

2019

 

2020

 

2020 (Minimum)

 

2020 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

2.125.000

 

2.125.000

 

2.125.000

 

2.125.000

 

2.125.000

 

2.125.000

Nebenleistungen

 

197.725

 

87.694

 

87.694

 

197.725

 

197.725

 

197.725

Summe

 

2.322.725

 

2.212.694

 

2.212.694

 

2.322.725

 

2.322.725

 

2.322.725

Einjährige variable Vergütung

 

2.027.285

 

4.288.002

 

3.045.000

 

3.045.000

 

 

5.481.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

1.785.168

 

540.445

 

3.350.046

 

3.584.837

 

 

7.660.000

LTI (Performance-Share-Plan 2017 – 2019)

 

1.785.168

 

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

 

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2019 – 2021)

 

 

 

3.350.046

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2020 – 2022)

 

 

 

 

3.584.837

 

 

7.660.000

Virtuelle Aktien

 

 

540.445

 

 

 

 

Summe

 

6.135.178

 

7.041.141

 

8.607.740

 

8.952.562

 

2.322.725

 

15.463.725

Versorgungsaufwand

 

1.568.053

 

1.354.053

 

1.354.053

 

1.568.053

 

1.568.053

 

1.568.053

Gesamtvergütung

 

7.703.231

 

8.395.194

 

9.961.793

 

10.520.615

 

3.890.778

 

17.031.778

 

 

OLIVER BLUME

 

 

Vorsitzender des Vorstands der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG,
Markengruppe Sport & Luxury

 

 

 

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2020

 

2019

 

2019

 

2020

 

2020 (Minimum)

 

2020 (Maximum)

1

Herrn Blume wurde von der Porsche AG im Jahr 2019 eine leistungsabhängige Bonuszahlung in Höhe von bis zu 150.000 € gewährt, die im Jahr 2020 zu einem Zufluss in Höhe von 140.000 € führte. Die Bonuszahlung wurde nicht auf die Vergütung durch die Volkswagen AG angerechnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

Nebenleistungen

 

70.701

 

68.936

 

68.936

 

70.701

 

70.701

 

70.701

Summe

 

1.420.701

 

1.418.936

 

1.418.936

 

1.420.701

 

1.420.701

 

1.420.701

Einjährige variable Vergütung1

 

1.038.796

 

1.901.085

 

1.500.000

 

1.350.000

 

 

2.430.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

 

1.440.000

 

1.574.419

 

1.684.716

 

 

7.200.000

LTI (Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

 

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2019 – 2021)

 

 

1.440.000

 

1.574.419

 

 

 

3.600.000

LTI (Performance-Share-Plan 2020 – 2022)

 

 

 

 

1.684.716

 

 

3.600.000

Summe

 

2.459.497

 

4.760.021

 

4.493.355

 

4.455.417

 

1.420.701

 

11.050.701

Versorgungsaufwand

 

997.938

 

808.544

 

808.544

 

997.938

 

997.938

 

997.938

Gesamtvergütung

 

3.457.435

 

5.568.565

 

5.301.899

 

5.453.355

 

2.418.639

 

12.048.639

 

 

MARKUS DUESMANN

 

 

Vorsitzender des Vorstands der AUDI AG,
Markengruppe Premium

 

 

Eintritt: 1. April 2020

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2020

 

2019

 

2019

 

2020

 

2020 (Minimum)

 

2020 (Maximum)

1

Enthält Kompensation von Ansprüchen, die infolge des Arbeitgeberwechsels erloschen, in Höhe von 7,3 Mio. €; diese wird nicht auf den Gesamtvergütungs-Cap angerechnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

8.277.5831

 

 

 

8.277.583

 

8.277.583

 

8.277.583

Nebenleistungen

 

197.653

 

 

 

197.653

 

197.653

 

197.653

Summe

 

8.475.236

 

 

 

8.475.236

 

8.475.236

 

8.475.236

Einjährige variable Vergütung

 

674.097

 

 

 

1.012.500

 

 

1.822.500

Mehrjährige variable Vergütung

 

 

 

 

1.088.933

 

 

2.700.000

LTI (Performance-Share-Plan 2020 – 2022)

 

 

 

 

1.088.933

 

 

2.700.000

Summe

 

9.149.333

 

 

 

10.576.669

 

8.475.236

 

12.997.736

Versorgungsaufwand

 

849.934

 

 

 

849.934

 

849.934

 

849.934

Gesamtvergütung

 

9.999.267

 

 

 

11.426.603

 

9.325.170

 

13.847.670

 

 

GUNNAR KILIAN

 

 

Personal und Truck & Bus (seit 15. Juli 2020)

 

 

 

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2020

 

2019

 

2019

 

2020

 

2020 (Minimum)

 

2020 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

Nebenleistungen

 

85.899

 

112.701

 

112.701

 

85.899

 

85.899

 

85.899

Summe

 

1.435.899

 

1.462.701

 

1.462.701

 

1.435.899

 

1.435.899

 

1.435.899

Einjährige variable Vergütung

 

898.796

 

1.901.085

 

1.350.000

 

1.350.000

 

 

2.430.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

 

 

1.574.419

 

1.684.716

 

 

3.600.000

LTI (Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

 

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2019 – 2021)

 

 

 

1.574.419

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2020 – 2022)

 

 

 

 

1.684.716

 

 

3.600.000

Summe

 

2.334.695

 

3.363.786

 

4.387.120

 

4.470.615

 

1.435.899

 

7.465.899

Versorgungsaufwand

 

1.170.535

 

886.559

 

886.559

 

1.170.535

 

1.170.535

 

1.170.535

Gesamtvergütung

 

3.505.230

 

4.250.345

 

5.273.679

 

5.641.150

 

2.606.434

 

8.636.434

 

 

ANDREAS RENSCHLER

 

 

Vorsitzender des Vorstands der TRATON SE,
Markengruppe Truck & Bus

 

 

Austritt: 15. Juli 2020

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2020

 

2019

 

2019

 

2020

 

2020 (Minimum)

 

2020 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

731.250

 

1.350.000

 

1.350.000

 

731.250

 

731.250

 

731.250

Nebenleistungen

 

71.496

 

259.755

 

259.755

 

71.496

 

71.496

 

71.496

Summe

 

802.746

 

1.609.755

 

1.609.755

 

802.746

 

802.746

 

802.746

Einjährige variable Vergütung

 

466.563

 

1.901.085

 

1.350.000

 

731.250

 

 

1.316.250

Mehrjährige variable Vergütung

 

1.785.168

 

990.754

 

1.574.419

 

912.610

 

 

1.950.000

LTI (Performance-Share-Plan 2017 – 2019)

 

1.785.168

 

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

 

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2019 – 2021)

 

 

 

1.574.419

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2020 – 2022)

 

 

 

 

912.610

 

 

1.950.000

Virtuelle Aktien

 

 

990.754

 

 

 

 

Summe

 

3.054.477

 

4.501.594

 

4.534.174

 

2.446.606

 

802.746

 

4.068.996

Versorgungsaufwand

 

 

5.025.570

 

5.025.570

 

 

 

Gesamtvergütung

 

3.054.477

 

9.527.164

 

9.559.744

 

2.446.606

 

802.746

 

4.068.996

 

 

ABRAHAM SCHOT

 

 

Vorsitzender des Vorstands der AUDI AG,
Markengruppe Premium

 

 

Austritt: 31. März 2020

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2020

 

2019

 

2019

 

2020

 

2020 (Minimum)

 

2020 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

337.500

 

1.350.000

 

1.350.000

 

337.500

 

337.500

 

337.500

Nebenleistungen

 

79.622

 

460.079

 

460.079

 

79.622

 

79.622

 

79.622

Summe

 

417.122

 

1.810.079

 

1.810.079

 

417.122

 

417.122

 

417.122

Einjährige variable Vergütung

 

 

1.901.085

 

1.350.000

 

 

 

Mehrjährige variable Vergütung

 

 

 

1.574.419

 

421.179

 

 

900.000

LTI (Performance-Share-Plan 2019 – 2021)

 

 

 

1.574.419

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2020 – 2022)

 

 

 

 

421.179

 

 

900.000

Summe

 

417.122

 

3.711.164

 

4.734.498

 

838.301

 

417.122

 

1.317.122

Versorgungsaufwand

 

56.049

 

2.222.572

 

2.222.572

 

56.049

 

56.049

 

56.049

Gesamtvergütung

 

473.171

 

5.933.736

 

6.957.070

 

894.350

 

473.171

 

1.373.171

 

 

STEFAN SOMMER

 

 

Komponente & Beschaffung

 

 

Austritt: 30. Juni 2020

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2020

 

2019

 

2019

 

2020

 

2020 (Minimum)

 

2020 (Maximum)

1

Der Zuflussbetrag 2019 enthält den Aufstockungsbetrag auf die Mindestvergütung in Höhe von 3,5 Mio. €.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

675.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

675.000

 

675.000

 

675.000

Nebenleistungen

 

134.815

 

519.019

 

519.019

 

134.815

 

134.815

 

134.815

Summe

 

809.815

 

1.869.019

 

1.869.019

 

809.815

 

809.815

 

809.815

Einjährige variable Vergütung

 

 

1.901.085

 

1.350.000

 

 

 

Mehrjährige variable Vergütung

 

 

 

1.574.419

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

 

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2019 – 2021)

 

 

 

1.574.419

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2020 – 2022)

 

 

 

 

 

 

Summe1

 

809.815

 

4.019.019

 

4.793.438

 

809.815

 

809.815

 

809.815

Versorgungsaufwand

 

447.742

 

761.437

 

761.437

 

447.742

 

447.742

 

447.742

Gesamtvergütung

 

1.257.557

 

4.780.456

 

5.554.875

 

1.257.557

 

1.257.557

 

1.257.557

 

 

HILTRUD DOROTHEA WERNER

 

 

Integrität und Recht

 

 

 

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2020

 

2019

 

2019

 

2020

 

2020 (Minimum)

 

2020 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

Nebenleistungen

 

122.776

 

115.159

 

115.159

 

122.776

 

122.776

 

122.776

Summe

 

1.472.776

 

1.465.159

 

1.465.159

 

1.472.776

 

1.472.776

 

1.472.776

Einjährige variable Vergütung

 

898.796

 

1.901.085

 

1.350.000

 

1.350.000

 

 

2.430.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

2.956.624

 

 

1.574.419

 

1.684.716

 

 

3.600.000

LTI (Performance-Share-Plan 2017 – 2019)

 

2.956.624

 

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

 

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2019 – 2021)

 

 

 

1.574.419

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2020 – 2022)

 

 

 

 

1.684.716

 

 

3.600.000

Summe

 

5.328.196

 

3.366.244

 

4.389.578

 

4.507.492

 

1.472.776

 

7.502.776

Versorgungsaufwand

 

1.149.571

 

956.364

 

956.364

 

1.149.571

 

1.149.571

 

1.149.571

Gesamtvergütung

 

6.477.767

 

4.322.608

 

5.345.942

 

5.657.063

 

2.622.347

 

8.652.347

 

 

FRANK WITTER

 

 

Finanzen und IT,
Komponente und Beschaffung (kommissarisch, 1. Juli −31. Dezember 2020)

 

 

 

 

 

Zufluss

 

Gewährte Zuwendungen

 

2020

 

2019

 

2019

 

2020

 

2020 (Minimum)

 

2020 (Maximum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festvergütung

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

 

1.350.000

Nebenleistungen

 

71.549

 

62.781

 

62.781

 

71.549

 

71.549

 

71.549

Summe

 

1.421.549

 

1.412.781

 

1.412.781

 

1.421.549

 

1.421.549

 

1.421.549

Einjährige variable Vergütung

 

898.796

 

1.901.085

 

1.350.000

 

1.350.000

 

 

2.430.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

1.785.168

 

249.128

 

1.574.419

 

1.684.716

 

 

3.600.000

LTI (Performance-Share-Plan 2017 – 2019)

 

1.785.168

 

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2018 – 2020)

 

 

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2019 – 2021)

 

 

 

1.574.419

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan 2020 – 2022)

 

 

 

 

1.684.716

 

 

3.600.000

Virtuelle Aktien

 

 

249.128

 

 

 

 

Summe

 

4.105.513

 

3.562.994

 

4.337.200

 

4.456.265

 

1.421.549

 

7.451.549

Versorgungsaufwand

 

1.008.664

 

886.120

 

886.120

 

1.008.664

 

1.008.664

 

1.008.664

Gesamtvergütung

 

5.114.177

 

4.449.114

 

5.223.320

 

5.464.929

 

2.430.213

 

8.460.213

LEISTUNGEN BEI REGULÄRER BEENDIGUNG DER TÄTIGKEIT

Den Mitgliedern des Vorstands sind im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit ein Ruhegehalt einschließlich einer Hinterbliebenenversorgung und für die Dauer des Bezugs des Ruhegehalts die Nutzung von Dienstwagen zugesagt. Die zugesagten Leistungen werden mit Vollendung des 63. Lebensjahres, im Fall von Herrn Duesmann mit Vollendung des 65. Lebensjahres, gezahlt beziehungsweise zur Verfügung gestellt. Herr Renschler hat ab dem 16. Juli 2022 Anspruch auf ein Ruhegehalt in Höhe von 70 % seiner Festvergütung im Jahr 2017.

Für die vor dem 24. Februar 2017 bestellten Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG mit einer beitragsabhängigen Versorgungszusage beträgt der Beitragsprozentsatz 50 % der Festvergütung. Für die nach dem 24. Februar 2017 bestellten Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG mit einer beitragsabhängigen Versorgungszusage gilt ein Beitragsprozentsatz von 40 % der Festvergütung. Der daraus resultierende Betrag wird auf das Versorgungskonto eingestellt.

Frau Werner sowie die Herren Blume, Diess, Duesmann, Kilian, Schot, Sommer und Witter haben eine beitragsorientierte Leistungszusage erhalten, die sich grundsätzlich nach einer auch für die Tarifmitarbeiter der Volkswagen AG geltenden Betriebsvereinbarung richtet und Alters-, Erwerbsminderungs- sowie Hinterbliebenenleistungen umfasst. Für jedes Jahr der Vorstandsbestellung wird ein Versorgungsbeitrag in Höhe von 50 % der Festvergütung für Frau Werner und die Herren Diess und Witter sowie in Höhe von 40 % der Festvergütung für die Herren Blume, Duesmann, Kilian, Schot und Sommer zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres in den Volkswagen Pension Trust e.V. eingebracht. Aus den jährlichen Versorgungsbeiträgen ergeben sich – nach Maßgabe der Regelungen, die auch für Tarifmitarbeiter Anwendung finden – Bausteine einer grundsätzlich lebenslangen Rentenzahlung.

Die jeweiligen Rentenbausteine sind bei Einbringung in den Volkswagen Pension Trust e.V. unmittelbar unverfallbar. Anstelle der lebenslangen Rentenzahlung kann eine Kapitalleistung wahlweise als Einmal- oder als Ratenzahlung zum Zeitpunkt des Renteneintritts – derzeit frühestens ab Vollendung des 63. Lebensjahres – erfolgen. Die Volkswagen AG hat Pensionsansprüche von Herrn Witter aus seinen Vordienstzeiten übernommen.

Die Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 betrugen am 31. Dezember 2020 für Mitglieder des Vorstands 36,6 (60,5) Mio. €. Der Rückstellung wurden nach IAS 19 im Berichtsjahr 7,7 (13,7) Mio. € zugeführt. In die Bewertung der Pensionsverpflichtungen sind auch die sonstigen Versorgungsleistungen wie die Hinterbliebenenrente und die Überlassung von Dienstwagen eingeflossen. Die nach handelsrechtlichen Vorschriften bewerteten Pensionsverpflichtungen betrugen 26,6 (44,8) Mio. €. Der Rückstellung wurden handelsrechtlich im Berichtsjahr 6,4 (14,5) Mio. € zugeführt.

Ausgeschiedenen Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden im vergangenen Jahr 35,9 (14,5) Mio. € gewährt. Für diesen Personenkreis bestanden Verpflichtungen für Pensionen bewertet nach IAS 19 in Höhe von 396,3 (373,7) Mio. € beziehungsweise nach handelsrechtlichen Vorschriften in Höhe von 317,8 (300,5) Mio. €.

Mit Herrn Duesmann ist ein einjähriges nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Für die Dauer des Wettbewerbsverbots erhält Herr Duesmann eine Karenzentschädigung. Die Karenzentschädigung wird auf laufende Leistungen aus der Versorgungszusage angerechnet.

LEISTUNGEN BEI VORZEITIGER BEENDIGUNG DER TÄTIGKEIT

Sofern die Tätigkeit aus einem nicht von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet wird, sind die Ansprüche in Übereinstimmung mit G.13 Satz 1 DCGK auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt (Abfindungs-Cap).

Für den Fall, dass die Tätigkeit aus einem von einem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet wird, erfolgt keine Abfindungszahlung an das Vorstandsmitglied. Den Mitgliedern des Vorstands sind auch für den Fall der vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit ein Ruhegehalt beziehungsweise eine Hinterbliebenenversorgung und für die Dauer des Bezugs des Ruhegehalts die Nutzung von Dienstwagen zugesagt.

Das mit Herrn Duesmann vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot gilt grundsätzlich auch im Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit. Die Karenzentschädigung wird auf eine etwaige Abfindung angerechnet.

Der Aufhebungsvertrag mit Herrn Schot sieht vor, dass er an den Performance-Perioden 2019 bis 2021, 2020 bis 2022 und 2021 bis 2023 ohne zeitanteilige Kürzung teilnimmt. Mit Herrn Renschler wurde vereinbart, dass die Tranche für die Performance-Periode 2020 bis 2022 anteilig auf den Zeitpunkt seines Ausscheidens zum 15. Juli 2020 gekürzt wird und kein Bad-Leaver-Fall vorliegt. Mit Herrn Sommer wurde vereinbart, dass die ihm zugeteilten Performance Shares für die Performance-Perioden 2018 bis 2020, 2019 bis 2021 und 2020 bis 2022 verfallen.

Weitergehende individuelle Angaben zu im Geschäftsjahr 2020 ausgeschiedenen Mitgliedern des Vorstands sind den Angaben 46 und 48 im Konzernanhang sowie den Angaben im Anhang des Jahresabschlusses der Volkswagen AG zu entnehmen.

PENSIONEN DES VORSTANDS 2020 (VORJAHRESWERTE IN KLAMMERN)

 

Versorgungs­aufwand

 

Barwert zum 31. Dezember1

1

Der Betrag ist in dem in der Bilanz enthaltenen Gesamtbetrag für leistungsorientierte Zusagen erfasst (siehe Anhangangabe 29 im Konzernabschluss).

 

 

 

 

 

Herbert Diess

 

1.568.053

 

7.694.544

 

 

(1.354.053)

 

(5.592.969)

Oliver Blume

 

997.938

 

3.023.360

 

 

(808.544)

 

(1.743.034)

Markus Duesmann (seit 01.04.2020)

 

849.934

 

849.934

 

 

(−)

 

(−)

Gunnar Kilian

 

1.170.535

 

3.702.669

 

 

(886.559)

 

(2.102.717)

Andreas Renschler (bis 15.07.2020)

 

 

 

 

(5.025.570)

 

(29.609.167)

Abraham Schot (bis 31.03.2020)

 

56.049

 

 

 

(2.222.572)

 

(2.222.572)

Stefan Sommer (bis 30.06.2020)

 

447.742

 

 

 

(761.437)

 

(1.228.940)

Hiltrud Dorothea Werner

 

1.149.571

 

5.071.366

 

 

(956.364)

 

(3.482.194)

Frank Witter

 

1.008.664

 

16.277.467

 

 

(886.120)

 

(14.474.204)

 

 

 

Im Vorjahr ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands

 

(−)

 

(−)

Summe

 

7.248.486

 

36.619.340

 

 

(12.901.219)

 

(60.455.797)