Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Die Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des DCGK im Volkswagen Konzern war ein Schwerpunktthema in der Aufsichtsratssitzung am 13. November 2020. Wir diskutierten eingehend die Vorgaben und gaben zusammen mit dem Vorstand die jährliche Erklärung nach § 161 AktG zu den Empfehlungen des DCGK ab.

Die gemeinsamen Entsprechenserklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat sind auf der Internetseite www.volkswagenag.com/de/InvestorRelations/corporate-governance/declaration-of-conformity.html dauerhaft zugänglich. Weitere Ausführungen zur Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des DCGK finden Sie in der Konzernerklärung zur Unternehmensführung.

Zudem befassten sich der Aufsichtsrat und insbesondere der Prüfungsausschuss mit den neuen Regelungen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) zur Behandlung von Geschäften mit nahestehenden Personen (Related Party Transactions). Zu diesem Zweck stimmte der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand ein geeignetes Verfahren zur laufenden Überwachung der Related Party Transactions des Volkswagen Konzerns ab. Der Prüfungsausschuss beauftragte EY, in regelmäßigen Stichprobenkontrollen zu prüfen, ob Geschäfte mit nahestehenden Personen im ordentlichen Geschäftsgang und zu marktüblichen Bedingungen getätigt wurden. Im Berichtsjahr waren gemäß den gesetzlichen Regelungen weder Veröffentlichungen noch Zustimmungsentscheidungen des Aufsichtsrats zu Related Party Transactions erforderlich.