10 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
ZUSAMMENSETZUNG DES STEUERERTRAGS UND -AUFWANDS |
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---|---|---|---|---|
Mio. € |
2020 |
2019 |
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Tatsächlicher Steueraufwand Inland |
940 |
1.473 |
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Tatsächlicher Steueraufwand Ausland |
2.210 |
2.673 |
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Tatsächliche Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
3.150 |
4.147 |
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davon periodenfremde Erträge (−)/Aufwendungen (+) |
299 |
32 |
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Latenter Steuerertrag (−)/-aufwand (+) Inland |
−1.026 |
115 |
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Latenter Steuerertrag (−)/-aufwand (+) Ausland |
719 |
65 |
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Latenter Steuerertrag (−)/-aufwand (+) |
−307 |
180 |
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Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
2.843 |
4.326 |
Der gesetzliche Körperschaftsteuersatz in Deutschland für den Veranlagungszeitraum 2020 betrug 15 %. Hieraus resultiert, einschließlich Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag, eine Steuerbelastung von 30,0 % (Vorjahr: 29,8 %).
Für die Bewertung der latenten Steuern wird im deutschen Organkreis ein Steuersatz in Höhe von 30,0 % (Vorjahr: 29,8 %) angewandt.
Die angewandten lokalen Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren, wie im Vorjahr, zwischen 0 und 45 %. Bei gespaltenen Steuersätzen wird der Thesaurierungssteuersatz angewandt.
Die Realisierung steuerlicher Verlustvorträge aus Vorjahren führte im Jahr 2020 zu einer Minderung der laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von 392 Mio. € (Vorjahr: 692 Mio. €).
Die steuerlichen Verlustvorträge sowie der Verfall der nicht nutzbaren Verlustvorträge haben sich wie folgt entwickelt:
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BISHER NOCH NICHT GENUTZTE STEUERLICHE VERLUSTVORTRÄGE |
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---|---|---|---|---|
Mio. € |
31.12.2020 |
31.12.2019 |
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|
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Zeitlich unbegrenzt nutzbar |
15.024 |
14.498 |
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Begrenzt nutzbar innerhalb der nächsten 10 Jahre |
3.215 |
568 |
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Begrenzt nutzbar zwischen 10 und 20 Jahren |
4.849 |
5.579 |
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Gesamt |
23.088 |
20.645 |
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VERFALL NICHT NUTZBAR EINGESCHÄTZTER VERLUSTVORTRÄGE |
|||
---|---|---|---|---|
Mio. € |
31.12.2020 |
31.12.2019 |
||
|
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Unverfallbare steuerliche Verlustvorträge |
4.584 |
5.919 |
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Verfallbar innerhalb der nächsten 10 Jahre |
2.180 |
473 |
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Verfallbar zwischen 10 und 20 Jahren |
2.164 |
1.743 |
||
Verfallbar in mehr als 20 Jahren |
11 |
62 |
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Gesamt |
8.939 |
8.197 |
Aufgrund der Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften aus früheren Perioden mindert sich der tatsächliche Ertragsteueraufwand im laufenden Geschäftsjahr um 55 Mio. € (Vorjahr: 36 Mio. €). Der Betrag des latenten Steueraufwands mindert sich um 134 Mio. € (Vorjahr: 66 Mio. €) aufgrund bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften einer früheren Periode. Der latente Steueraufwand aus der Abwertung eines latenten Steueranspruchs beträgt 470 Mio. € (Vorjahr: 58 Mio. €). Der latente Steuerertrag aus der Zuschreibung eines latenten Steueranspruchs beträgt 36 Mio. € (Vorjahr: 35 Mio. €).
Die von verschiedenen Staaten gewährten Steuerguthaben betragen 376 Mio. € (Vorjahr: 378 Mio. €).
In der Bilanz wurde kein latenter Steueranspruch erfasst für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 899 Mio. € (Vorjahr: 897 Mio. €) und für Steuergutschriften, die innerhalb der nächsten 20 Jahre verfallen würden, in Höhe von 105 Mio. € (Vorjahr: 138 Mio. €).
In Höhe von 166 Mio. € (Vorjahr: 231 Mio. €) wurden latente Steuerschulden für temporäre Differenzen sowie für nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochtergesellschaften der Volkswagen AG wegen bestehender Kontrolle nach IAS 12.39 nicht bilanziert.
Aus Steuersatzänderungen resultierten konzernweit latente Steueraufwendungen in Höhe von 54 Mio. € (Vorjahr: 116 Mio. €).
Latente Steueransprüche in Höhe von 12.591 Mio. € (Vorjahr: 1.006 Mio. €) wurden aktiviert, ohne dass diesen passive latente Steuern in entsprechender Höhe gegenüberstehen. Im Geschäftsjahr 2020 werden die bestehenden aktiven latenten Steuern der Gesellschaften des deutschen Organkreises, die aufgrund der positiven Ergebnisse der Vergangenheit aktiviert wurden, in diese Betrachtung miteinbezogen. Die betroffenen Gesellschaften erwarten nach Verlusten im aktuellen Geschäftsjahr oder im Vorjahr in Zukunft positive steuerliche Einkünfte.
In Höhe von insgesamt 7.997 Mio. € (Vorjahr: 7.820 Mio. €) wurden latente Steuern in der Bilanz eigenkapitalerhöhend berücksichtigt, die auf direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen entfallen. Davon betreffen 53 Mio. € (Vorjahr: 53 Mio. €) Minderheitenanteile. Im Geschäftsjahr 2020 wurden latente Steuererträge auf direkt im Eigenkapital erfasste Neubewertungen aus Pensionsplänen in Höhe von 73 Mio. € ergebnisneutral reklassifiziert. Die Entwicklung der latenten Steuern nach Sachverhalten ist in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden aus Eigenkapitalbeschaffungskosten resultierende Steuereffekte in Höhe von 5 Mio. € dem Eigenkapital gutgeschrieben.
LATENTE STEUERN NACH BILANZPOSTEN
Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten und auf steuerliche Verlustvorträge entfielen die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:
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AKTIVE LATENTE STEUERN |
PASSIVE LATENTE STEUERN |
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---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Mio. € |
31.12.2020 |
31.12.2019 |
31.12.2020 |
31.12.2019 |
||||
|
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||||
Immaterielle Vermögenswerte |
655 |
267 |
10.811 |
10.555 |
||||
Sachanlagen und Vermietete Vermögenswerte |
5.599 |
5.576 |
8.150 |
8.493 |
||||
Langfristige Finanzanlagen |
17 |
18 |
97 |
43 |
||||
Vorräte |
2.317 |
2.348 |
893 |
821 |
||||
Forderungen und sonstige Vermögenswerte (inklusive Finanzdienstleistungsbereich) |
1.858 |
2.270 |
10.236 |
9.670 |
||||
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte |
4.480 |
3.768 |
242 |
7 |
||||
Pensionsrückstellungen |
10.285 |
9.013 |
27 |
52 |
||||
Verbindlichkeiten und sonstige Rückstellungen |
13.284 |
13.358 |
5.156 |
4.167 |
||||
Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern aus temporären Differenzen |
−499 |
−141 |
– |
– |
||||
Temporäre Differenzen nach Wertberichtigungen |
37.997 |
36.478 |
35.611 |
33.809 |
||||
Steuerliche Verlustvorträge nach Wertberichtigungen |
3.465 |
3.068 |
– |
– |
||||
Tax Credits nach Wertberichtigungen |
271 |
239 |
– |
– |
||||
Wert vor Konsolidierung und Saldierung |
41.733 |
39.786 |
35.611 |
33.809 |
||||
davon entfallen auf langfristige Vermögenswerte und Schulden |
27.924 |
26.307 |
28.085 |
26.736 |
||||
Saldierung |
31.172 |
29.627 |
31.172 |
29.627 |
||||
Konsolidierung |
2.925 |
2.947 |
451 |
826 |
||||
Bilanzansatz |
13.486 |
13.106 |
4.890 |
5.007 |
Nach IAS 12 sind latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten zu saldieren, sofern sie gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und fristenkongruent sind.
Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2020 von 2.843 Mio. € (Vorjahr: 4.326 Mio. €) war um 657 Mio. € niedriger (Vorjahr: 1.144 Mio. €) als der erwartete Steueraufwand von 3.500 Mio. €, der sich bei Anwendung eines Konzernsteuersatzes von 30,0 % (Vorjahr: 29,8 %) auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben würde.
ÜBERLEITUNG VOM ERWARTETEN ZUM AUSGEWIESENEN ERTRAGSTEUERAUFWAND |
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---|---|---|---|---|
Mio. € |
2020 |
2019 |
||
|
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Ergebnis vor Ertragsteuern |
11.667 |
18.356 |
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Erwarteter Ertragsteuerertrag (−)/-aufwand (+) (Steuersatz 30,0 %; Vorjahr 29,8 %) |
3.500 |
5.470 |
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Überleitung: |
|
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Abweichende ausländische Steuerbelastung |
−364 |
−843 |
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Steueranteil für: |
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steuerfreie Erträge |
−1.501 |
−1.124 |
||
steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen |
540 |
509 |
||
Effekte aus Verlustvorträgen |
520 |
163 |
||
permanente bilanzielle Differenzen |
65 |
51 |
||
Steuergutschriften |
−117 |
−54 |
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Periodenfremde Steuern |
−211 |
−151 |
||
Effekte aus Steuersatzänderungen |
54 |
116 |
||
Nicht anrechenbare Quellensteuer |
419 |
359 |
||
Sonstige Steuereffekte |
−62 |
−170 |
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Ausgewiesener Ertragsteueraufwand |
2.843 |
4.326 |
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Effektiver Steuersatz in % |
24,4 |
23,6 |