Interessenkonflikte

Herr Hans Dieter Pötsch war bis Oktober 2015 Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG. Sein Wechsel in den Aufsichtsrat war unabhängig von der Dieselthematik bereits geplant. Um denkbare Interessenkonflikte zu vermeiden, hat Herr Pötsch zu Diskussionen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats, die sein Verhalten im Zusammenhang mit der Dieselthematik betreffen könnten, grundsätzlich den Sitzungsraum verlassen. Herr Pötsch nahm insbesondere nicht an den Sitzungen des Aufsichtsrats am 27. April 2020 und am 12. Mai 2020 teil, in denen wir uns mit dem Stand der Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz im Zusammenhang mit der Dieselthematik gegen den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und den Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG befassten. Bei ergänzenden Informationen zu diesem Thema in der Sitzung des Aufsichtsrats am 28. Mai 2020 verließ Herr Pötsch den Raum. Ferner nahmen Herr Pötsch und Herr Stephan Weil in der Sitzung des Aufsichtsrats am 28. Februar 2020 nicht an der Beratung und Beschlussfassung über die Beendigung des Beschlussmängelklageverfahrens der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. teil, das Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung 2017 zur Entlastung von unter anderem den Herren Pötsch und Weil betraf.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig leitete ab Herbst 2016 Ermittlungsverfahren gegen mehrere Personen ein aufgrund einer nach den Maßstäben des Betriebsverfassungsgesetzes möglicherweise überhöhten Vergütung des Vorsitzenden des Gesamt- und Konzernbetriebsrats der Volkswagen AG, Herrn Bernd Osterloh, sowie weiterer Mitglieder des Betriebsrats. Um denkbare Interessenkonflikte zu vermeiden, hat Herr Osterloh zu Diskussionen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats, die im Zusammenhang mit einer ihm gewährten, nach den Maßstäben des Betriebsverfassungsgesetzes möglicherweise überhöhten, Vergütung stehen, grundsätzlich den Sitzungsraum verlassen, unter anderem etwa in der Sitzung des Aufsichtsrats am 25. September 2020.

Andere Interessenkonflikte sind im Berichtsjahr weder angezeigt worden noch erkennbar aufgetreten.