36.3. Liquiditätsrisiko

Die Zahlungsfähigkeit und Liquiditätsversorgung des Volkswagen Konzerns wird durch eine rollierende Liquiditätsplanung, eine Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln, bestätigten Kreditlinien sowie der Emission von Wertpapieren an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten jederzeit sichergestellt. Der Bestand an bilateralen und syndizierten bestätigten Kreditlinien beträgt zum 31. Dezember 2020 27,9 Mrd. € (Vorjahr: 27,0 Mrd. €), davon sind 2,3 Mrd. € (Vorjahr: 3,8 Mrd. €) ausgenutzt.

Über lokale Zahlungsmittel in bestimmten Ländern (zum Beispiel: China, Brasilien, Argentinien, Südafrika und Indien) kann der Konzern grenzüberschreitend nur unter Beachtung geltender Devisenverkehrsbeschränkungen verfügen. Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen Beschränkungen.

Die folgende Übersicht zeigt die undiskontierten, vertraglich vereinbarten Zahlungsmittelabflüsse aus Finanzinstrumenten:

FÄLLIGKEITSANALYSE UNDISKONTIERTER ZAHLUNGSMITTELABFLÜSSE AUS FINANZINSTRUMENTEN

 

 

VERBLEIBENDE
VERTRAGLICHE FÄLLIGKEITEN

 

 

 

VERBLEIBENDE
VERTRAGLICHE FÄLLIGKEITEN

 

 

Mio. €

 

bis 1 Jahr

 

1 ‑ 5 Jahre

 

über 5 Jahre

 

2020

 

bis 1 Jahr

 

1 ‑ 5 Jahre

 

über 5 Jahre

 

2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzschulden

 

89.371

 

98.159

 

25.106

 

212.636

 

90.137

 

96.135

 

25.542

 

211.814

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

22.675

 

1

 

 

22.677

 

22.745

 

0

 

 

22.745

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

 

9.151

 

2.156

 

152

 

11.460

 

8.633

 

2.355

 

176

 

11.164

Derivate

 

73.927

 

56.294

 

6.736

 

136.958

 

70.932

 

57.182

 

5.912

 

134.027

 

 

195.125

 

156.611

 

31.995

 

383.731

 

192.447

 

155.672

 

31.630

 

379.750

Die Zahlungsmittelabflüsse der Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuerumlagen in Höhe von 38 Mio. € (Vorjahr: 19 Mio. €).

Die Derivate umfassen sowohl Zahlungsmittelabflüsse derivativer Finanzinstrumente mit negativem Fair Value als auch Zahlungsmittelabflüsse der Derivate mit positivem Fair Value, bei denen Bruttozahlungsausgleich vereinbart worden ist. In den Zahlungsmittelabflüssen sind auch durch Gegengeschäfte geschlossene Derivate berücksichtigt. Den Zahlungsmittelabflüssen aus Derivaten, bei denen Bruttozahlungsausgleich vereinbart worden ist, stehen Zahlungsmittelzuflüsse gegenüber, die in dieser Fälligkeitsanalyse nicht ausgewiesen werden. Bei Berücksichtigung dieser Zahlungsmittelzuflüsse würden die dargestellten Zahlungsmittelabflüsse deutlich niedriger ausfallen. Dies gilt insbesondere auch, wenn Sicherungsbeziehungen mittels Gegengeschäften geschlossen worden sind.

Die Zahlungsmittelabflüsse aus unwiderruflichen Kreditzusagen sind, unterteilt nach vertraglichen Fälligkeiten, der Angabe „Sonstige finanzielle Verpflichtungen“ zu entnehmen.

Die maximal mögliche Inanspruchnahme aus Finanzgarantien beträgt zum 31. Dezember 2020 447 Mio. € (Vorjahr: 425 Mio. €). Finanzgarantien werden stets als sofort fällig angenommen.